{"id":1553,"date":"2021-07-22T10:43:05","date_gmt":"2021-07-22T08:43:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dewit.group\/?page_id=1553"},"modified":"2021-07-29T11:06:33","modified_gmt":"2021-07-29T09:06:33","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.dewit.group\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1331.2px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><h1 style=\"text-align: center;\">Verkaufs- und Lieferbedingungen<br \/>\nder Firma de Wit Deutschland GmbH<\/h1>\n<h2>\u00a7 1 Allgemeines<\/h2>\n<p><strong>(1.1)<\/strong> Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden \u201eAGB\u201c) gelten in der jeweils aktuellen Fassung f\u00fcr alle zwischen der Firma de Wit Deutschland GmbH (im Folgenden \u201eVerk\u00e4ufer\u201c) und dem jeweiligen (ggfs. k\u00fcnftigen) Vertragspartner (im Folgenden \u201eKunde\u201c) geschlossenen und auch zuk\u00fcnftig noch zu schlie\u00dfenden Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und \/ oder der Lieferung von Waren, sofern sie gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 I BGB verwendet werden.<\/p>\n<p><strong>(1.2)<\/strong> Es wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass AGB oder anders lautende Absprachen nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn sie von dem Verk\u00e4ufer schriftlich anerkannt werden. Insbesondere wird keine Einbeziehung durch schl\u00fcssiges Verhalten derart bewirkt, dass der Kunde erkennbar auf seine AGB verweist und der Verk\u00e4ufer ihrer Geltung nicht widerspricht.<\/p>\n<p><strong>(1.3)<\/strong> Sind AGB des Kunden ebenfalls Vertragsbestandteil geworden und widersprechen sich die AGB, werden die AGB beider Teile nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie \u00fcbereinstimmen (Prinzip der Kongruenzgeltung). Durch sich widersprechende AGB entstehende Dissense sind vorrangig unter Ber\u00fccksichtigung der beiderseitigen Parteiinteressen auszulegen und so m\u00f6glichst zu einer den Interessen beider Parteien angemessenen L\u00f6sung zu f\u00fchren. Ist dies nicht m\u00f6glich, gelten subsidi\u00e4r die gesetzlichen Regelungen. Dissense lassen die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im \u00dcbrigen unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>(1.4)<\/strong> Vertr\u00e4ge oder \u00c4nderungen der Vertr\u00e4ge sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden; insofern dient die Einhaltung der Schriftform nicht nur Beweiszwecken, sondern ist vielmehr rechtsbegr\u00fcndende Wirksamkeitsvoraussetzung der Willenserkl\u00e4rungen (konstitutive Schriftform). Dies gilt auch f\u00fcr eine Ab\u00e4nderung dieser Schriftformklausel. Formlos geschlossene Vertr\u00e4ge und Vertrags\u00e4nderungen sind allerdings wirksam, wenn sie mittels einer Individualabrede im Sinne des \u00a7 305b BGB geschlossen worden sind. Es wird ausdr\u00fccklich klargestellt, dass das Schriftformerfordernis durch telekommunikative \u00dcbermittlung (E-Mail, Fax) gewahrt wird (vgl. \u00a7 127 II, S.1 BGB).<\/p>\n<p><strong>(1.5)<\/strong> Diese AGB k\u00f6nnen zur Anpassung an Gesetzes\u00e4nderungen, \u00c4nderungen in der Rechtsprechung oder bei wesentlichen Ver\u00e4nderungen der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse jederzeit ge\u00e4ndert werden. Die \u00c4nderungen werden wirksam, soweit der Verk\u00e4ufer dem Kunden die Neufassung der AGB in Textform und unter deutlicher Hervorhebung der \u00c4nderungen mitgeteilt hat, der Verk\u00e4ufer bereits bei der Mitteilung der Neufassung darauf hinweist, dass die \u00c4nderungen auch ohne Zustimmung des Kunden wirksam werden, wenn der Kunde den \u00c4nderungen nicht fristgem\u00e4\u00df widerspricht und ein Widerspruch des Kunden nicht fristgem\u00e4\u00df innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Zugang der Mitteilung erfolgt.<\/p>\n<p><strong>(1.6)<\/strong> Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich technische \u00c4nderungen in Konstruktion, Form und Material auch w\u00e4hrend der Lieferzeit vor, soweit die \u00c4nderungen f\u00fcr den Kunden zumutbar sind und nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.<\/p>\n<h2>\u00a7 2 Angebote<\/h2>\n<p><strong>(2.1)<\/strong> Angebote seitens des Verk\u00e4ufers immer sind unverbindlich und stellen eine blo\u00dfe Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots von Seiten des Interessenten dar.<\/p>\n<p><strong>(2.2)<\/strong> Angebote des Verk\u00e4ufers sind, sofern sie keine abweichenden Angaben enthalten -vorbehaltlich ausreichender Sicherstellung der Auftragssumme (z.B. durch eine Kreditversicherung oder Bankgarantie) &#8211; vier Wochen ab dem Tag der Angebotslegung g\u00fcltig.<\/p>\n<p><strong>(2.3)<\/strong> Zum Angebot geh\u00f6rende Unterlagen wie Abbildungen, Prospekte, Zeichnungen, Ma\u00dfe, Belastbarkeitswerte und Gewichtsangaben sind Abweichungen vorbehalten, die branchen\u00fcblich sind und \/ oder im Rahmen der \u00fcblichen Fertigungstoleranz liegen.<\/p>\n<p><strong>(2.4)<\/strong> Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster. Bei einem Kauf nach Muster sind Abweichungen vorbehalten, die branchen\u00fcblich sind und \/ oder im Rahmen der \u00fcblichen Fertigungstoleranz liegen.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 Schutzrechte<\/h2>\n<p><strong>(3.1)<\/strong> Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Urheberrecht an Zeichnungen und sonstigen Konstruktionsunterlagen und \u2013daten vor. Diese d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden, wenn nichts Anderweitiges vereinbart wurde wie beispielsweise f\u00fcr den Fall, dass die Daten \/ Zeichnungen \/ Bilder auch f\u00fcr einen Webshop genutzt werden sollen. Eine entsprechende Zustimmung von Seiten des Verk\u00e4ufers in Hinblick auf eine Verwendung oder Weitergabe der vorgenannten Unterlagen erfordert der Schriftform.<\/p>\n<p><strong>(3.2)<\/strong> Der Kunde \u00fcbernimmt dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber die Gew\u00e4hr, dass die Herstellung und Lieferung der nach seinen Anweisungen gefertigten Waren keine Schutzrechte Dritter verletzt. Im Falle der Geltendmachung von Schutzrechten Dritter gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer, ist der Verk\u00e4ufer ohne rechtliche Pr\u00fcfung berechtigt, nach Anh\u00f6rung des Kunden von damit korrespondierenden Vertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten; es sei denn, dass der Dritte die Nichtgeltendmachung von Schutzrechten innerhalb von acht Tagen mittels schriftlicher Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p><strong>(3.3)<\/strong> Der Kunde hat den Verk\u00e4ufer von Anspr\u00fcchen, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schutzrechten Dritter stehen, freizustellen, soweit er dies zu vertreten hat. Bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen des Verk\u00e4ufers sind im Falle der Geltendmachung von Schutzrechten durch Dritte unbeschadet deren F\u00e4lligkeit zu verg\u00fcten bzw. zu ersetzen.<\/p>\n<h2>\u00a7 4 Preise und Zahlungsmodalit\u00e4ten, Anzeigepflichten<\/h2>\n<p><strong>(4.1)<\/strong> Die in den Angeboten und Unterlagen des Verk\u00e4ufers angef\u00fchrten Preise verstehen sich als Preise bei Lieferung ab Werk bzw. ab Lager des Verk\u00e4ufers. Die Preise sind exklusive der jeweils g\u00fcltigen Mehrwertsteuer, der Kosten f\u00fcr Verpackung, Ver- und Entladung, Fracht, Zoll, Versicherung, Demontage, R\u00fccknahme und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltger\u00e4ten f\u00fcr gewerbliche Zwecke im Sinn der Elektroaltger\u00e4teverordnung, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Geb\u00fchren, Steuern oder sonstige Abgaben im Zusammenhang mit der Lieferung tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n<p><strong>(4.2)<\/strong> Die vom Verk\u00e4ufer in einem Angebot angef\u00fchrten Einzelpreise haben nur G\u00fcltigkeit bei Bestellung der gesamten im jeweiligen Angebot angef\u00fchrten Liefermenge bzw. des konkreten Leistungsangebotes. Im Fall einer Bestellabweichung vom Angebot des Verk\u00e4ufers in Bezug auf Menge und \/ oder Leistungsumfang sind die im Angebot angef\u00fchrten Preise f\u00fcr den Verk\u00e4ufer somit nicht ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p><strong>(4.3)<\/strong> Zahlungen zu Rechnungen sowie Gutschriften, die nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 (zehn) Tagen eingehen, sind -mit Ausnahme der Leistung mittels Wechsels- mit 2 (zwei) Prozent Skonto netto zu leisten; sp\u00e4tere Zahlungseing\u00e4nge innerhalb von 30 (drei\u00dfig) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto netto.<\/p>\n<p><strong>(4.4)<\/strong> Alle Rechnungen sowie Gutschriften sind \u2013 vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall \u2013 sp\u00e4testens binnen 30 (drei\u00dfig) Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar; danach tritt Zahlungsverzug ein. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer ausschlie\u00dflich auf die in der Rechnung des Verk\u00e4ufers aufgef\u00fchrten Konten in der vereinbarten W\u00e4hrung zu leisten. Bei Zahlungen aller Art tritt Erf\u00fcllung erst an dem Tag ein, an dem der Verk\u00e4ufer \u00fcber die Zahlung uneingeschr\u00e4nkt verf\u00fcgen kann. Der Verk\u00e4ufer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen.<\/p>\n<p><strong>(4.5)<\/strong> Der Kunde versichert die Richtigkeit seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, welche unverz\u00fcglich und ohne gesonderte Aufforderung mitzuteilen ist. Der Kunde verpflichtet sich, jede \u00c4nderung seiner Firmenbezeichnung, seiner Anschrift, der Lieferadresse und seiner UmsatzsteuerIdentifikationsnummer sowohl dem Verk\u00e4ufer als auch der zust\u00e4ndigen Inlandsfinanzbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>(4.6)<\/strong> Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, seine Preise gegebenenfalls an das am Markt durchsetzbare \u00fcbliche Niveau anzupassen, wenn zwischen Vertragsschluss und Auftragsausf\u00fchrung Lohn-, Materialpreisoder Steuererh\u00f6hungen eintreten. Im Rahmen massiver, \u00fcberproportionaler und nicht vorhersehbaren Materialpreisverteuerungen (&gt;25%) ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, im Vorfeld getroffene Preisbindungsvereinbarungen durch Nachweis der vorgenannten Materialpreis\u00e4nderungen mit einer Frist von 30 Tagen aufzuk\u00fcndigen.<\/p>\n<p><strong>(4.7)<\/strong> Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 9 (neun)<br \/>\nProzentpunkten p.a. \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz gem\u00e4\u00df \u00a7 247 BGB zu berechnen. Die<br \/>\nGeltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p><strong>(4.8)<\/strong> Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen, sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis. Die Geltendmachung des Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist nur zul\u00e4ssig, soweit die zugrundeliegenden Gegenforderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<p><strong>(4.9)<\/strong> Wenn Umst\u00e4nde vorliegen, welche erwarten lassen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen dauerhaft nicht mehr nachkommen kann (z.B. durch eine nachhaltige wirtschaftliche Krise) und dem Verk\u00e4ufer das Festhalten an dem Vertrag daher nicht mehr zugemutet werden kann, oder wenn sich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden rechtlichen Verh\u00e4ltnisse ma\u00dfgeblich \u00e4ndern \/ die Kontrolle \u00fcber den Kunden oder eines erheblichen Teils seiner Beteiligungen an andere nat\u00fcrliche oder juristische Personen \u00fcbergeht und dieser Wechsel dem Verk\u00e4ufer vern\u00fcnftigerweise nicht zugemutet werden kann, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, f\u00fcr noch ausstehende Lieferungen unter Fristsetzung von mindestens einer Woche Sicherheit durch Vorauszahlung oder durch Bankb\u00fcrgschaft (nach Wahl des Kunden) zu fordern und seine Leistung bis zur Leistung der Sicherheit zu verweigern. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist ist der Verk\u00e4ufer weiter berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten sowie Schadensersatz zu verlangen. Au\u00dferdem kann der Verk\u00e4ufer in diesem Fall die Weiterver\u00e4u\u00dferungsbefugnis nebst Einziehungserm\u00e4chtigung gem\u00e4\u00df \u00a7 8.8 sowie das Recht zur Beoder Verarbeitung, Verbindung und Vermischung bereits gelieferter Ware gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 8.4-8.5 widerrufen sowie die R\u00fcckgabe der gelieferten Ware nach \u00a7\u00a7 8.8-8.9 verlangen.<\/p>\n<p><strong>(4.10)<\/strong> \u00c4ndern sich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden rechtlichen Verh\u00e4ltnisse ma\u00dfgeblich oder geht die Kontrolle \u00fcber den Kunden oder eines erheblichen Teils seiner Beteiligungen auf andere nat\u00fcrliche oder juristische Personen \u00fcber, ist der Kunde zur unverz\u00fcglichen Anzeige an den Verk\u00e4ufer verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>(4.11)<\/strong> Um eine steuerfreie Lieferung t\u00e4tigen zu k\u00f6nnen und nicht alternativ erst alle Rechnungen mit Umsatzsteuer auszuf\u00fchren und dann nach Eingang der Papiere die Umsatzsteuer zu erstatten, hat der Kunde die Verbringungsnachweise zu erbringen. Dazu hat er die Verbringung der Ware nachzuweisen, indem er das entsprechende Original-Dokument innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Abholung \/ Versand der Ware an den Verk\u00e4ufer schickt. Falls das Dokument nicht innerhalb dieser Frist bei dem Verk\u00e4ufer eingeht, ist dieser berechtigt, dem Kunden die zu dieser Zeit geltende Umsatzsteuer vom Nettowarenwert in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p><strong>(4.12)<\/strong> Rechnungsk\u00fcrzungen, Differenzen, Belastungsanzeigen oder sonstige Dissense ver\u00e4ndern nicht das urspr\u00fcngliche Zahlungsziel der Rechnung. S\u00e4mtliche unstrittige, von Dissensen unber\u00fchrte Forderungen, sind gem\u00e4\u00df der urspr\u00fcnglichen Rechnungslegung f\u00e4llig. Durch den Verk\u00e4ufer erstellte Gutschriften zur Verrechnung der Differenzen ver\u00e4ndern das urspr\u00fcngliche Zahlungsziel der Rechnung in keiner Weise.<\/p>\n<h2>\u00a7 5 Lieferung<\/h2>\n<p><strong>(5.1)<\/strong> Verpackung, Versandweg und Transportmittel richten sich grunds\u00e4tzlich nach gestaffelten Pauschalpreisen; erg\u00e4nzend gelten grunds\u00e4tzlich die Regelungen in \u00a7 4.1. Die Kosten f\u00fcr Verpackung, Versandweg und Transportmittel berechnet der Verk\u00e4ufer, sofern dies entsprechend vereinbart wurde.<\/p>\n<p><strong>(5.2)<\/strong> Eine Frankolieferung, also eine fracht- und verpackungskostenfreie Lieferung innerhalb Deutschlands, erfolgt ab einem Nettoauftragswert von 500,00 Euro frei Haus, sofern nicht anders vereinbart. Klargestellt wird, dass eine Lieferung \u201efrei Haus\u201c bedeutet, dass der Frachtf\u00fchrer sein Fahrzeug an der vereinbarten Ablieferungsstelle \u00f6ffnet und zur Entladung bereitstellt. Die Entladung sowie die Verbringung der Ware vor Ort durch den Kunden zu leisten ist.<\/p>\n<p><strong>(5.3)<\/strong> Unbesch\u00e4digte Mehrwegladungstr\u00e4ger nimmt der Verk\u00e4ufer bei frachtfreier Bereitstellung zur\u00fcck. Die zum Transport verwendeten Poolpaletten sind direkt mit dem Frachtf\u00fchrer auszutauschen oder zur\u00fcckzusenden. Einzelheiten \u00fcber die Abwicklung ergeben sich aus der jeweils geltenden Ladehilfsmittelabwicklung des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p><strong>(5.4)<\/strong> Die in den jeweiligen Artikelstammdaten definierten kleinsten Verkaufseinheiten sind bindend. Unterhalb der kleinsten Verkaufseinheit bestellte Waren werden automatisch, also ohne R\u00fccksprache mit dem K\u00e4ufer, auf die n\u00e4chsth\u00f6here kleinste Verkaufseinheit aufgerundet.<\/p>\n<p><strong>(5.5)<\/strong> \u00dcber- und Unterlieferungen, insbesondere bei auftragsbezogener Fertigung, beh\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer im markt\u00fcblichen Rahmen bzw. dem nationalen oder internationalen Standard entsprechend vor. Bei Forderung exakter Mengeneinhaltung ist ein ausdr\u00fccklicher Hinweis erforderlich, welcher best\u00e4tigt werden muss.<\/p>\n<p><strong>(5.6)<\/strong> Der Verk\u00e4ufer ist zu Teillieferungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit die Teillieferungen dem Kunden zumutbar sind. Teillieferungen k\u00f6nnen getrennt in Rechnung gestellt werden.<\/p>\n<p><strong>(5.7)<\/strong> Der Kunde kann Mehr- oder Minderleistungen in zumutbarem Umfang nicht zur\u00fcckweisen. Die Beanstandung einer Mehr- oder Minderleistung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag. Bei Sonderanfertigungen beh\u00e4lt der Verk\u00e4ufer sich eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% der bestellten Menge vor. Abgerechnet wird in jedem Fall ausschlie\u00dflich die tats\u00e4chlich gelieferte Menge.<\/p>\n<p><strong>(5.8)<\/strong> Rahmen-, Abrufauftr\u00e4ge und speziell f\u00fcr den Kunden vorgehaltene Ware (Konfektionsware) verpflichten den Kunden zur Abnahme der dem Rahmen- und Abrufauftr\u00e4gen zugrundeliegenden Gesamtmenge bzw. der, im Rahmen eines bestehenden Gesch\u00e4ftsverh\u00e4ltnisses bereitstehenden Vorhaltemengen. Im Falle eines Niedergangs des Gesch\u00e4ftsverh\u00e4ltnisses hat der Verk\u00e4ufer somit das Recht, die etwaig bestehenden Vorhaltemengen nach Bekanntgabe der Selbigen noch an den K\u00e4ufer auszuliefern. Soweit sich aus dem Vertrag oder einer anderweitigen Vereinbarung keine bestimmten Abrufauftr\u00e4ge ergeben bzw. anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, ist die gesamte Menge der Vorhaltemenge oder des Rahmen- \/ Abrufauftrages innerhalb von 3 (drei) Monaten abzurufen. Werden vom Kunden Abruftermine nicht eingehalten, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, 4 (vier) Wochen nach schriftlicher Ank\u00fcndigung unter Hinweis auf die Folgen des unterbliebenen Abrufs die Gesamtmenge vollst\u00e4ndig an dessen Hausadresse zu liefern und zu berechnen. Die Rechte des Verk\u00e4ufers aus Verzug des Kunden bleiben unber\u00fchrt. Als Konfektionsware bezeichnete Artikel umfassen s\u00e4mtliche Waren, welche f\u00fcr den Kunden individualisiert wurden (z.B. durch die Gestaltung eigener Verk\u00e4uferetiketten, eigener Artikelnummer, Sonderverpackungen oder anderweitige Individualisierungsma\u00dfnahmen). Im Falle einer Nichtabnahme und somit der R\u00fcckf\u00fchrung von Konfektionsware in den Warenpool des Verk\u00e4ufers, hat der Kunde alle damit verbundenen, kostenpflichtigen Ma\u00dfnahmen zu tragen. Die \u00fcblichen Wiedereinlagerungskosten werden in diesem Fall durch die Kosten f\u00fcr die tats\u00e4chlich entstehenden Aufw\u00e4nde ersetzt.<\/p>\n<p><strong>(5.9)<\/strong> Die Lieferverpflichtung des Verk\u00e4ufers steht unter dem Vorbehalt mangelfreier und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern der Verk\u00e4ufer die Ware als Ganzes oder Bestandteile der Ware von einem Unterlieferanten bezieht. Dies gilt nicht, wenn die Nichtbelieferung oder Verz\u00f6gerung durch den Verk\u00e4ufer verschuldet ist.<\/p>\n<p><strong>(5.10)<\/strong> Ereignisse, wie beispielsweise unterstehende, die der Verk\u00e4ufer im Rahmen des \u00fcblichen Betriebsrisikos nicht zu vertreten hat und die die (Teil-) Lieferung wesentlich erschweren oder gar unm\u00f6glich machen, berechtigen den Verk\u00e4ufer, die (Teil-) Lieferung um die Dauer der Behinderung samt angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben oder wahlweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. In jedem Fall kann der Kunde vom Verk\u00e4ufer die Erkl\u00e4rung verlangen, ob er innerhalb einer den Umst\u00e4nden angemessenen Frist (teil-) liefert oder zur\u00fccktreten will. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, Streik und Aussperrung, beh\u00f6rdlichen Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Ausschuss oder Nachbearbeitung, Betriebsst\u00f6rungen und Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, sowie insgesamt bei Eintritt von sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, auf welche der Verk\u00e4ufer keinen Einfluss hat, entsprechend der Dauer dieser Ereignisse.<\/p>\n<p><strong>(5.11)<\/strong> Der Kunde ger\u00e4t auch dann bei Versandbereitschaft in Annahmeverzug, wenn ihm bei Lieferung ab Werk \/ Lager oder vereinbarter Abholpflicht die Lieferung durch den Verk\u00e4ufer lediglich schriftlich angeboten wird oder der Kunde erkl\u00e4rt hat, dass er die Lieferung endg\u00fcltig nicht annehmen werde.<\/p>\n<p><strong>(5.12)<\/strong> Vertragsgem\u00e4\u00df versandfertig gemeldete Ware muss vom Kunden unverz\u00fcglich abgenommen werden. Andernfalls ger\u00e4t der Kunde in Annahmeverzug, so dass der Verk\u00e4ufer -unbeschadet seiner sonstigen Rechte- berechtigt ist, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach Wahl des Verk\u00e4ufers entweder zu versenden oder zu lagern und nach Ablauf einer Frist von einer Woche in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt, wenn die Ware innerhalb der ma\u00dfgeblichen Abruffrist (vgl. \u00a7 5.8) nicht oder nicht vollst\u00e4ndig abgerufen wird.<\/p>\n<p><strong>(5.13)<\/strong> F\u00fcr den Fall, dass der Kunde in Annahmeverzug ger\u00e4t oder sonstige Leistungs- oder Mitwirkungspflichten verletzt, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, den ihm entstehenden Schaden einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>(5.14)<\/strong> Ger\u00e4t der Kunde mit der Erf\u00fcllung der sich aus den vorstehenden Regelungen ergebenden Verpflichtungen um mehr als einen Monat in Verzug, kann der Verk\u00e4ufer -unbeschadet weitergehender Rechte- vom Kunden statt der Vertragserf\u00fcllung eine Vertragsstrafe von 5 (f\u00fcnf) vom Hundert des Rechnungswertes verlangen und die gegebenenfalls eingelagerte Ware unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Kunden anderweitig ver\u00e4u\u00dfern oder verschrotten. Die Vertragsstrafe wird auf einen gegebenenfalls vom Kunden zu leistenden Schadens- oder Aufwendungsersatzes angerechnet. Ein auf Grund dieses Auftrages f\u00fcr fr\u00fchere Lieferungen etwa gew\u00e4hrter Mengenrabatt ist dann vom Kunden nachzuzahlen.<\/p>\n<h2>\u00a7 6 Lieferfristen und \u2013termine<\/h2>\n<p><strong>(6.1)<\/strong> Lieferfristen und \u2013termine gelten nur ann\u00e4hernd, es sei denn, etwas Gegenteiliges wurde ausdr\u00fccklich vereinbart. Alle auf Auftragsbest\u00e4tigungen des Verk\u00e4ufers genannten Liefertermine verstehen sich als Versandtermine, jedoch nicht als Wareneingangstermine beim Kunden.<\/p>\n<p><strong>(6.2)<\/strong> Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erf\u00fcllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbest\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers, jedoch nicht vor Klarstellung s\u00e4mtlicher Einzelheiten der Ausf\u00fchrung des Auftrages und Eingang aller<br \/>\nf\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger dem Kunden obliegenden Angaben sowie dem Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erf\u00fcllt, so verl\u00e4ngern sich die Lieferfristen und \u2013termine angemessen. Dies gilt nicht, wenn der Verk\u00e4ufer die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk bzw. Lager verl\u00e4sst oder die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist, die Ware aber ohne Verschulden des Verk\u00e4ufers nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. F\u00fcr Liefertermine gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.<\/p>\n<p><strong>(6.3)<\/strong> Der Verk\u00e4ufer kann bei nachtr\u00e4glichen \u00c4nderungen des Auftrags auf Wunsch des Kunden eine angemessene Verl\u00e4ngerung der Lieferfristen und \u2013termine verlangen. Wird die Lieferung auf Wunsch oder durch Verschulden des Kunden verz\u00f6gert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden, soweit nichts Anderweitiges vereinbart ist.<\/p>\n<p><strong>(6.4)<\/strong> Beh\u00f6rdliche und andere, etwa f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Anlagen oder Lieferungen, z.B. zwecks Einfuhr erforderliche Genehmigungen Dritter, sind vom Kunden zu erwirken. Liegen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig (was hei\u00dft bei Beginn der Erf\u00fcllungshandlungen durch den Verk\u00e4ufer) vor, so verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist entsprechend.<\/p>\n<p><strong>(6.5)<\/strong> Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, Teillieferungen sowie Lieferungen vor F\u00e4lligkeit durchzuf\u00fchren und gesondert zu verrechnen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware sp\u00e4testens drei Monate nach Bestellung als abgerufen, falls nichts Anderweitiges vereinbart wurde. Den Kunden trifft eine Abnahmepflicht, bei deren Verletzung der Verk\u00e4ufer insbesondere auch berechtigt ist, die Ware auf Rechnung und im Namen des K\u00e4ufers bei einem Dritten einzulagern oder an die Hausadresse des Kunden zu liefern.<\/p>\n<p><strong>(6.6)<\/strong> Bei Artikeln, die auftragsbezogen durch den Verk\u00e4ufer hergestellt werden, verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme selbiger. Es wird ausdr\u00fccklich vereinbart, dass im Falle eines R\u00fccktritts des Kunden vom Vertrag, der Kunde die bis zum Zeitpunkt des R\u00fccktritts entstandenen Kosten zu tragen hat.<\/p>\n<p><strong>(6.7)<\/strong> Unvorhersehbare Ereignisse au\u00dferhalb der Kontrolle des Verk\u00e4ufers wie beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Gewaltanwendungen Dritter gegen Personen oder Sachen, hoheitliche Eingriffe einschlie\u00dflich w\u00e4hrungs- und handelspolitischer Ma\u00dfnahmen, Arbeitsk\u00e4mpfe beim Verk\u00e4ufer oder seinen Lieferanten oder Transportunternehmern, Unterbrechungen der vorgesehenen Verkehrsverbindungen, Feuer, Rohmaterialmangel, Energiemangel und sonstige unverschuldete Betriebsst\u00f6rungen beim Verk\u00e4ufer oder seinen Lieferanten, verl\u00e4ngern fest vereinbarte Lieferfristen und -termine um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, sofern sich der Verk\u00e4ufer schon in Lieferverzug befindet oder sofern die vorstehend aufgef\u00fchrten Leistungshindernisse bereits vor Vertragsschluss vorhanden, aber dem Verk\u00e4ufer nicht bekannt waren. Der Verk\u00e4ufer wird dem Kunden Hindernisse der vorbezeichneten Art unverz\u00fcglich mitteilen.<\/p>\n<p><strong>(6.8)<\/strong> Dauern hierauf zur\u00fcckzuf\u00fchrende Lieferverz\u00f6gerungen l\u00e4nger als zwei Monate, sind beide Seiten nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der Kunde kann jedoch erst zur\u00fccktreten, wenn der Verk\u00e4ufer auf seine Aufforderung hin nicht binnen Wochenfrist erkl\u00e4rt, ob er<br \/>\nzur\u00fccktreten oder binnen angemessener Frist liefern will. Dasselbe R\u00fccktrittsrecht entsteht unabh\u00e4ngig von der vorgenannten Frist, wenn die Durchf\u00fchrung des Vertrages mit R\u00fccksicht auf die eingetretene Verz\u00f6gerung f\u00fcr eine der Parteien unzumutbar geworden ist.<\/p>\n<h2>\u00a7 7 R\u00fccklieferungen von Ware<\/h2>\n<p><strong>(7.1)<\/strong> Ein genereller Anspruch des Kunden auf R\u00fccknahme nicht ben\u00f6tigter Ware besteht -abgesehen von Gew\u00e4hrleistungsf\u00e4llen oder sonstigen sich aus dem Gesetz ergebenden R\u00fccknahmeverpflichtungen-, nicht. Etwaige, gegens\u00e4tzliche bzw. individuelle R\u00fccknahmevereinbarungen bed\u00fcrfen der Schriftform und bed\u00fcrfen zudem immer der Angabe von Rechnungs- und \/ oder Lieferscheinnummer des Verk\u00e4ufers. R\u00fccknahmeanfragen, deren NettoWarenwert -vor Umsatzsteuer- unter 15,00 Euro je Position liegen, k\u00f6nnen nicht angenommen und bearbeitet werden. Aus R\u00fccknahmen resultierende Gutschriften oder Anrechnungen k\u00f6nnen h\u00f6chstens bis zu 70 (siebzig) Prozent des Netto-Warenwertes betragen.<\/p>\n<p><strong>(7.2)<\/strong> \u00dcberdies m\u00fcssen die unterstehenden Voraussetzungen und Bedingungen nach den \u00a7\u00a7 7.3-7.6 eingehalten werden und es darf kein Fall des \u00a7 7.7 vorliegen.<\/p>\n<p><strong>(7.3)<\/strong> Eine R\u00fccknahme ist bis maximal 12 (zw\u00f6lf) Monate nach Lieferdatum und nur unter Angabe einer Lieferschein- oder Rechnungsnummer vom Verk\u00e4ufer zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>(7.4)<\/strong> Aktuelle Katalogware ist in einem einwandfreien, wiederverkaufsf\u00e4higen Zustand f\u00fcr den Verk\u00e4ufer Frachtfrei zur\u00fcckzuliefern. Jedwede Ware ist ungebraucht, unbesch\u00e4digt, originalverpackt sowie in vollst\u00e4ndigen Verpackungseinheiten r\u00fcckzuliefern, wobei ein voller Umkarton oder das \u00c4quivalent eines vollen Umkartons die kleinste, m\u00f6gliche R\u00fccknahmeeinheit darstellt. Der Mindestwert der Lageraufnahme pro Position betr\u00e4gt dar\u00fcber hinaus 50,00 Euro. Im Falle der R\u00fcckgabe von Konfektionsware in den Warenpool des Verk\u00e4ufers, hat der Kunde alle damit verbundenen, kostenpflichtigen Ma\u00dfnahmen zu tragen. Die \u00fcblichen Wiedereinlagerungskosten werden in diesem Fall durch die Kosten f\u00fcr die tats\u00e4chlich entstehenden Aufw\u00e4nde ersetzt.<\/p>\n<p><strong>(7.5)<\/strong> Die R\u00fccknahme muss angemeldet und vom Verk\u00e4ufer schriftlich mit einer Retourennummer best\u00e4tigt werden. Es erfolgt gegebenenfalls eine Begutachtung der Ware vor Ort durch den Verk\u00e4ufer, welche der Kunde zu dulden hat. Die Retourenbest\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers ist der Sendung beizulegen. Die R\u00fccksendung erfolgt frei Haus. Eine Verg\u00fctung erfolgt per Gutschrift. Nur genehmigte und einwandfreie Artikel werden gutgeschrieben. Belastungsanzeigen des Kunden sind nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>(7.6)<\/strong> F\u00fcr das Handling und die Kontrolle im Rahmen des Qualit\u00e4tsmanagementsystems ISO 9001 erhebt der Verk\u00e4ufer eine Bearbeitungspauschale von 30 (drei\u00dfig) Prozent des betroffenen Warenwertes sofern es sich um nicht konfektionierte Ware handelt. Die erforderlichen Kosten f\u00fcr die Neuverpackung und Reinigung der Ware \u00fcbernimmt in diesem Fall der Verk\u00e4ufer. Im Falle von konfektionierter Ware beh\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer die Weitergabe der tats\u00e4chlich im Zuge der Wiedereinlagerung entstehenden Kosten an den Kunden vor.<\/p>\n<p><strong>(7.7)<\/strong> Sonderanfertigungen, nicht gelistete \/ inaktive Artikel und Auslauftypen, unterschrittene<br \/>\nVerpackungseinheiten und alte Ausf\u00fchrungen werden nicht zur\u00fcckgenommen.<\/p>\n<p><strong>(7.8)<\/strong> Wenn einer der unter \u00a7 7.7 genannten Punkte einschl\u00e4gig ist, wird die r\u00fcckgelieferte Ware nach R\u00fccksprache mit dem Kunden und Ablauf einer dem Kunden angemessenen gesetzten Frist verschrottet.<\/p>\n<h2>\u00a7 8 Eigentumsvorbehalt und -verh\u00e4ltnisse<\/h2>\n<p><strong>(8.1)<\/strong> Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum an den Liefergegenst\u00e4nden bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit der Verk\u00e4ufer Forderungen gegen\u00fcber dem Kunden in laufende Rechnung bucht (Kontokorrentvorbehalt).<\/p>\n<p><strong>(8.2)<\/strong> Die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages vom Verk\u00e4ufer gelieferten Formen, Werkzeuge, Konstruktionsunterlagen und sonstige, damit vergleichbare Sachen, bleiben ebenfalls im Eigentum des Verk\u00e4ufers. Insbesondere folgen keinerlei Eigentumsrechte allein daraus, dass sich der Kunde an den Kosten der Herstellung der Formen, Werkzeuge, Konstruktionsunterlagen und sonstigen, damit vergleichbaren Sachen beteiligt hat.<\/p>\n<p><strong>(8.3)<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn \u00fcbergegangen ist, die Kaufsache fachgerecht zu behandeln und eindeutig und dauerhaft als Eigentum des Verk\u00e4ufers zu kennzeichnen. Insbesondere ist er bei besonders hochwertigen Waren verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wassersch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Im Zweifel muss sich der Kunde beim Verk\u00e4ufer erkundigen. M\u00fcssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgef\u00fchrt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>(8.4)<\/strong> Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefergegenst\u00e4nde durch den Kunden erfolgt stets f\u00fcr den Verk\u00e4ufer als Hersteller im Sinne des \u00a7 950 BGB (Herstellerklausel), ohne aber diesen zu verpflichten. Werden die Liefergegenst\u00e4nde mit anderen, dem Verk\u00e4ufer nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwirbt der Verk\u00e4ufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenst\u00e4nden zurzeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen der Umgang wie mit Vorbehaltswaren.<\/p>\n<p><strong>(8.5)<\/strong> Werden die Liefergegenst\u00e4nde mit anderen, dem Verk\u00e4ufer nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden, untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt der Verk\u00e4ufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so \u00fcbertr\u00e4gt der Kunde dem Verk\u00e4ufer anteilig Miteigentum dran. Das darauf gerichtete Angebot wird hiermit ausdr\u00fccklich angenommen.<\/p>\n<p><strong>(8.6)<\/strong> Der Kunde ist verpflichtet, das (Mit-) Eigentum des Verk\u00e4ufers unentgeltlich und unter kaufm\u00e4nnischer Sorgfalt in Verwahrung zu nehmen; es ist wie Vorbehaltsware zu behandeln. Dabei haftet der Kunde \u00fcber diejenige Sorgfalt hinaus, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.<\/p>\n<p><strong>(8.7)<\/strong> Vor Eigentums\u00fcbergang darf die Ware des Verk\u00e4ufers ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Die Anmeldung oder Geltendmachung von Rechten Dritter an der Ware ist dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich mitzuteilen. Zudem sind in diesem Falle alle f\u00fcr eine etwaige Intervention des Verk\u00e4ufers erforderlichen Angaben zu machen und daf\u00fcr notwendige Urkunden und sonstige Schriftst\u00fccke auszuh\u00e4ndigen. Erf\u00fcllt der Kunde die Anforderungen nicht, geht der dadurch entstandene Schaden zu Lasten des Kunden. Im diesem Fall werden die gesamten Forderungen gegen den Kunden sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>(8.8)<\/strong> Solange der Kunde sich vertragsgem\u00e4\u00df verh\u00e4lt, also beispielsweise seine vertraglichen Zahlungspflichten, ist der Kunde berechtigt, die Liefergegenst\u00e4nde im Rahmen des ordentlichen Gesch\u00e4ftsverkehrs weiter zu ver\u00e4u\u00dfern bzw. zu verwenden und die entsprechenden Forderungen nach Abtretung einzuziehen. Anderenfalls kann die Erm\u00e4chtigung widerrufen werden. Werden die Waren vor Bezahlung der Forderungen des Verk\u00e4ufers ver\u00e4u\u00dfert, ist der Kunde verpflichtet, die Eigentumsrechte des Verk\u00e4ufers bis zur vollst\u00e4ndigen Tilgung der Forderungen zu wahren und zu sichern. Dazu tritt er dem Verk\u00e4ufer bereits jetzt alle Forderungen (die durch den Weiterverkauf entstehenden Forderungen ebenso wie sonstige Neben- und Sicherungsrechte des Kunden aus dem Weiterverkauf, sowie etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Besch\u00e4digung und Zerst\u00f6rung der Vorbehaltsware, worunter auch eine anstelle des Vorbehaltseigentums tretende Versicherungssumme f\u00e4llt) in H\u00f6he des Faktura Endbetrages (inklusive MwSt.) ab, die dem Kunden aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder gegen andere Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Liefergegenst\u00e4nde ohne oder nach Vereinbarung weiter verkauft worden sind. Die Abtretung wird hiermit ausdr\u00fccklich angenommen. Soweit Miteigentum des Kunden ver\u00e4u\u00dfert wird, erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verk\u00e4ufers entspricht. Zur Einziehung der Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung der Forderungen erm\u00e4chtigt. Die Befugnis des Verk\u00e4ufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt; jedoch verpflichtet sich der Verk\u00e4ufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In jedem Fall kann der Verk\u00e4ufer verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (den Dritten) die Abtretung mitteilt. In diesem Fall ist der Verk\u00e4ufer -unbeschadet anderer Rechte- insbesondere berechtigt, die Liefergegenst\u00e4nde (bzw. ihr Surrogat) vorl\u00e4ufig auf Kosten des Kunden wieder an sich zu nehmen und nach erfolgter Mahnung die Liefergegenst\u00e4nde (bzw. ihr Surrogat) nach pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen auf Kosten des Kunden zu verwerten, wobei dem Kunden dann eine entsprechende Gutschrift (abz\u00fcglich der Verwertungskosten) erteilt wird.<\/p>\n<p><strong>(8.9)<\/strong> Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere zu einer Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Die Erm\u00e4chtigung des Kunden kann ferner von dem Verk\u00e4ufer im Falle der Verletzung der Pflichten aus \u00a7\u00a7 3, 8 sowie bei Nichtzahlung der Rechnung widerrufen werden. In diesen F\u00e4llen ist dem Kunden auch die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware und deren Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren untersagt. Weiterhin ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Liefergegenst\u00e4nde zur\u00fcckzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zur\u00fccknahme der Liefergegenst\u00e4nde durch den Verk\u00e4ufer liegt ein R\u00fccktritt vom Vertrag. In der Pf\u00e4ndung der Liefergegenst\u00e4nde liegt ebenfalls ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen.<\/p>\n<p><strong>(8.10)<\/strong> Der Verk\u00e4ufer kann dar\u00fcber hinausgehend, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer l\u00e4nger als drei Wochen in Verzug ist, die Herausgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden verlangen und die an den Verk\u00e4ufer abgetretenen Forderungen und sonstigen Anspr\u00fcche einziehen. Des Weiteren kann der Verk\u00e4ufer -soweit ein Sicherungsinteresse des Verk\u00e4ufers dennoch besteht- die Vorbehaltsware zur Befriedigung seiner Anspr\u00fcche nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen zu Lasten des Kunden verwerten. Der erzielte Erl\u00f6s wird unter Abzug der Verwertungskosten mit den offenen Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen den Kunden \u2013mit den f\u00e4lligen, \u00e4ltesten Forderungen beginnend- verrechnet.<\/p>\n<p><strong>(8.11)<\/strong> Der Verk\u00e4ufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 (zehn) Prozent \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p><strong>(8.12)<\/strong> Sp\u00e4testens mit der Tilgung aller Forderungen des Verk\u00e4ufers durch den Kunden gehen alle abgetretene Forderungen samt den Neben- und Sicherungsrechten wieder auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<h2>\u00a7 9 Gew\u00e4hrleistung und Gew\u00e4hrleistungsausschluss<\/h2>\n<p><strong>(9.1)<\/strong> Der Kunde hat die gelieferte Ware unverz\u00fcglich mit der ihm zumutbaren Gr\u00fcndlichkeit zu untersuchen und \u2013erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung\u2013 die Beschaffenheit der gelieferten Ware zu pr\u00fcfen und erkennbare M\u00e4ngel unverz\u00fcglich schriftlich (soweit m\u00f6glich und zumutbar, unter Beilage von Belegmustern) und unter Angabe der Rechnungs-, Herstellungs- und Versandnummer zu r\u00fcgen. Verborgene M\u00e4ngel sind in gleicher Weise zu r\u00fcgen. Anderenfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt. Etwaige weitergehende Obliegenheiten des Kunden gem\u00e4\u00df \u00a7 377 HGB bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>(9.2)<\/strong> Offenkundige M\u00e4ngel, die aus der Verbringung der Ware durch den Spediteur herr\u00fchren, hat der Kunde derart im Frachtbrief des Spediteurs zu vermerken, dass ein sp\u00e4terer Regress des Verk\u00e4ufers gegen den Spediteur erm\u00f6glicht wird.<\/p>\n<p><strong>(9.3)<\/strong> Geringe Abweichungen in den Dimensionen und Ausf\u00fchrungen, die sich im Rahmen der technisch vorgegebenen Toleranzen bewegen, berechtigen nicht zu Reklamationen.<\/p>\n<p><strong>(9.4)<\/strong> Von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen sind solche M\u00e4ngel, die aus nicht vom Verk\u00e4ufer bewirkter Anordnung und Montage, ungen\u00fcgender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, \u00dcberbeanspruchung der Teile \u00fcber die vom Verk\u00e4ufer angegebene Leistung, nachl\u00e4ssiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei M\u00e4ngeln, die auf vom Kunden beigestelltes Material zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Der Verk\u00e4ufer haftet ebenso wenig f\u00fcr Besch\u00e4digungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosph\u00e4rische Entladungen, \u00dcberspannungen und nicht bestimmungsgem\u00e4\u00dfe chemische Einfl\u00fcsse zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Die Gew\u00e4hrleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem nat\u00fcrlichen Verschlei\u00df unterliegen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel nicht auf einen der genannten Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<p><strong>(9.5)<\/strong> Der Verk\u00e4ufer ist zur Verweigerung der Nacherf\u00fcllung auch dann und solange berechtigt, wie der Kunde keine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Pr\u00fcfung der erhobenen M\u00e4ngel durch den Verk\u00e4ufer zul\u00e4sst.<\/p>\n<p><strong>(9.6)<\/strong> Bei berechtigter und fristgerechter M\u00e4ngelr\u00fcge behebt der Verk\u00e4ufer nach Aufforderung und Wahl des Kunden den Mangel im Wege der Nacherf\u00fcllung mittels Beseitigung des Mangels oder aber der Lieferung einer mangelfreien Sache.<\/p>\n<p><strong>(9.7)<\/strong> Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche nach \u00a7 445a BGB betr\u00e4gt -unbeschadet der \u00a7\u00a7 307 Nr. 7 a) und b) BGB, der Haftung bei Vorsatz, dem arglistigen Verschweigen eines Mangels und des Bestehens einer Beschaffenheitsgarantie (\u00a7 444 BGB)- ein Jahr ab \u00dcbergabe; in den F\u00e4llen der \u00a7 438 I, Nr. 2 b) BGB (ggfs. i.V.m. \u00a7 651, S.1 BGB) bzw. \u00a7 634a I, Nr. 2 BGB f\u00fcnf Jahre ab \u00dcbergabe bzw. Abnahme (bei Bauwerken und bei einer Sache, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat).<\/p>\n<p><strong>(9.8)<\/strong> R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers nach \u00a7 445a BGB sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>(9.9)<\/strong> Schadensersatzanspr\u00fcche sind ferner nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 10 begrenzt.<\/p>\n<h2>\u00a7 10 Haftungsausschluss und \u2013begrenzung, Ausschluss einer Vertragsstrafe<\/h2>\n<p><strong>(10.1)<\/strong> Explizit ausgenommen von unterstehenden Haftungsausschl\u00fcssen und -begrenzungen ist die Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen (\u00a7 276 III BGB) oder fahrl\u00e4ssigen (\u00a7 276 II BGB) Pflichtverletzung des Verk\u00e4ufers oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder von Erf\u00fcllungsgehilfen (\u00a7 278 BGB) des Verk\u00e4ufers beruhen, sowie f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Verk\u00e4ufers oder einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder von Erf\u00fcllungsgehilfen des Verk\u00e4ufers beruhen im Sinne der \u00a7\u00a7 309 Nr. 7 a) und b) BGB. Des Weiteren gelten die unterstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und \u2013begrenzungen nicht bei \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Sache im Sinne des \u00a7 444 BGB und im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Falle einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht \/ Kardinalpflicht); insofern gelten nur die Haftungsbegrenzungen nach \u00a7 10.3 und 10.4.<\/p>\n<p><strong>(10.2)<\/strong> Der Verk\u00e4ufer, seine leitenden Angestellten und seine einfachen Erf\u00fcllungsgehilfen haften bei der Verletzung von nichtwesentlichen Vertragspflichten nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p><strong>(10.3)<\/strong> Bei fahrl\u00e4ssig verursachten Sch\u00e4den haftet der Verk\u00e4ufer, seine gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht \/ Kardinalpflicht), jedoch der H\u00f6he nach beschr\u00e4nkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Sch\u00e4den.<\/p>\n<p><strong>(10.4)<\/strong> F\u00fcr Verz\u00f6gerungssch\u00e4den haftet der Verk\u00e4ufer bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit nur in H\u00f6he von bis zu 5% des vereinbarten Kaufpreises.<\/p>\n<p><strong>(10.5)<\/strong> Ein Anspruch des Kunden oder eines Dritten auf Zahlung einer Vertragsstrafe ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>(10.6)<\/strong> Wird eine Ware vom Verk\u00e4ufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Verk\u00e4ufers nur auf die bedingungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung. Eine den Verk\u00e4ufer treffende Warnpflicht bei fehlender Eignung der vom Kunden beigestellten Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstigen Spezifikationen besteht nicht.<\/p>\n<p><strong>(10.7)<\/strong> Bei Nichteinhaltung allf\u00e4lliger Bedingungen f\u00fcr Montage, Inbetriebnahme, Benutzung oder der beh\u00f6rdlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>(10.8)<\/strong> Sofern der Verk\u00e4ufer dem Kunden Proben oder Muster zur Verf\u00fcgung stellt oder von ihm erh\u00e4lt, Analysen, DIN-Bestimmungen, andere inl\u00e4ndische oder ausl\u00e4ndische Qualit\u00e4tsnormen nennt oder sonstige Angaben \u00fcber die Beschaffenheit der Ware macht, dienen diese lediglich zur n\u00e4heren Beschreibung der vom Verk\u00e4ufer zu erbringenden Leistungen. Eine Beschaffenheitsgarantie ist hiermit nicht verbunden. Der Verk\u00e4ufer ist insbesondere nicht verpflichtet zu pr\u00fcfen, ob die Ware dem vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck dient oder daf\u00fcr geeignet ist.<\/p>\n<h2>\u00a7 11 Unberechtigter R\u00fccktritt<\/h2>\n<p>Wenn der Kunde in unberechtigter Weise vom Vertrag zur\u00fccktritt oder aber die Abnahme der Lieferung oder Leistung in unberechtigter Weise verweigert, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, ohne besonderen Nachweis 30 (drei\u00dfig) Prozent des vereinbarten Preises als pauschalen Schadensersatz zu verlangen, sofern die Pauschale den typischerweise zu erwartenden Schaden nicht \u00fcbersteigt. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass dem Verk\u00e4ufer kein oder ein geringerer Schaden als der Pauschalschaden entstanden ist.<\/p>\n<h2>\u00a7 12 Abtretungsverbot<\/h2>\n<p>Der Kunde darf seine gegen den Verk\u00e4ufer gerichteten Anspr\u00fcche aus diesem Vertrag nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung an Dritte abtreten.<\/p>\n<h2>\u00a7 13 Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort<\/h2>\n<p><strong>(13.1)<\/strong> Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten ist der Sitz des Verk\u00e4ufers. Der Verk\u00e4ufer ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.<\/p>\n<p><strong>(13.2)<\/strong> Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung, alle Leistungen und Zahlungen des Verk\u00e4ufers, ist der Sitz des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<h2>\u00a7 14 Sonstige Bestimmungen und ma\u00dfgebliche Fassung<\/h2>\n<p><strong>(14.1)<\/strong> Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die bez\u00fcglich der Gesch\u00e4ftsbeziehung oder die im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten \u00fcber den Kunden, gleich ob diese vom Kunden oder von Dritten stammen, im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten und zu speichern.<\/p>\n<p><strong>(14.2)<\/strong> Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht. Die Anwendung des Kollisionsrechts und UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>(14.3)<\/strong> Soweit Verk\u00e4ufer und Kunde f\u00fcr den Vertrag die Geltung einer der von der internationalen Handelskammer (ICC) erarbeiteten internationalen Handelsklauseln (\u201eIncoterms\u201c) vereinbaren, ist die jeweils aktuelle Fassung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p><strong>(14.4)<\/strong> Bei Differenzen zwischen der englischen und der deutschen Fassung, ist die deutsche Fassung der AGB ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1553","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.7 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AGB - de Wit<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.dewit.group\/de\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - 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